Das Horrorszenario ist perfekt: Der erste Flug hatte Verspätung, der Anschlussflug ist verpasst. Kosten über Kosten entstehen – es sei denn, ihr macht von euren Fluggastrechten Gebrauch. Welche das sind und in welchen Fällen ihr mit einer finanziellen Entschädigung rechnen könnt, erfahrt ihr hier.
Angstschweiß, Herzrasen, Panikattacken – wenn die Vorstellung eines Horrorszenarios plötzlich Wirklichkeit wird und der lang ersehnte Urlaub aus irgendwelchen Gründen ins Wasser fällt. Zwar gibt es nahezu jede erdenkliche Auslandsversicherung im Urlaub, ja, sogar eine Reiserücktrittsversicherung, die in Notfällen bereits vor Reiseantritt in Kraft tritt – doch wie sieht es aus, wenn unvorhersehbare Fälle eintreten, die nicht auf Eigenverschulden beruhen? Wer kommt beispielsweise für den Schaden auf, wenn der Flug gecancelt wird? Kann ein Flug nicht angetreten werden, verziehen sich Versicherungen gerne mal ins Hinterstübchen und lassen den Passagier im Regen stehen. Damit eure Ersparnisse nicht verloren gehen, habe ich mich mal schlau gemacht, welche Fluggastrechte euch in solch einer und anderen Miseren eigentlich zustehen. Seid gespannt auf das, was ich herausgefunden habe!
Fluggastrechte einfordern
Urplötzlich treten unvorstellbare Szenarien ein, die dazu führen, nicht in seinen wohlverdienten Urlaub fliegen zu können. Mal streiken die Flugbegleiter, mal spielt das Wetter nicht mit, Flüge fallen komplett aus oder politische Unruhen verhindern die Einreise in das jeweilige Land. Zwar ist es kein Eigenverschulden, doch der Ärger ragt bis ins Unermessliche. In solch einer Situation stützt sich alle Hoffnung auf Versicherungen und die gesetzlichen Fluggastrechte – Hauptsache, irgendjemand kommt für den Schaden auf und übernimmt die entstandenen Kosten. Doch nicht immer kooperieren Fluggesellschaften in solchen Situationen. In welchen Fällen euch eine Aufwandsentschädigung zusteht, habe ich kurz zusammengefasst:
Solltet ihr Pech haben und einer dieser Fälle tritt ein, kann ich euch nur raten, auf jeden Fall von eurem Fluggastrecht Gebrauch zu machen und euch das Geld erstatten zu lassen. Schlechte Karten habt ihr allerdings, wenn Faktoren wie Unwetter, Streiks, politische Unruhen, Terror oder Vogelschlag dafür verantwortlich sind, dass ihr euren Flug nicht antreten könnt. Denn in diesen Fällen treten die Fluggastrechte leider nicht in Kraft und ihr bleibt auf euren Kosten sitzen. Wollen wir also hoffen, dass, wenn es überhaupt mal so weit kommen sollte, ihr von einem der erst genannten Szenarien betroffen seid. Doch Vorsicht: Auch, wenn euch gesetzlich eine Entschädigung zusteht, stellen viele Airlines oftmals eure Geduld auf die Probe. Macht ihr von euren Fluggastrechten Gebrauch, dauert es häufig Wochen und Monate, bis der Fall bearbeitet wird. Nicht selten landet eure Forderung sogar vor Gericht – nämlich dann, wenn ihr einen Anwalt zur Hilfe heranzieht. Ob ihr euer Geld letztendlich erstattet bekommt, ist aber selbst dann nicht sicher. Fakt ist jedoch, dass sich aus einer kleinen, eigentlich recht harmlosen Angelegenheit, ein nervenaufreibender Kampf entwickeln kann, der sich im Ernstfall, wenn ihr Pech habt, bis zu zwei Jahre hinziehen kann.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Airlines müssen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Flugverspätung durch Umstände hervorgerufen wurde, die sie nicht beeinflussen können und die eine pünktliche Landung bzw. einen pünktlichen Start unmöglich machen. Dazu zählen unter anderem:
- Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung
- Starker Schneefall oder Sturm
- Vogelschlag
- Sperrungen des Luftraumes
- Politische Instabilität
- Terrorgefahr
Ist das Coronavirus ein außergewöhnlicher Umstand?
Gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Grund für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Die Coronavirus-Pandemie liegt außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften. Zahlreiche Fluggesellschaften haben bereits ihre Flüge nach China gecancelt, da eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen wurde. Die Gesundheit der Mitarbeiter und Passagiere steht in so einer Situation immer an erster Stelle. Flüge in solche Hochrisikogebiete sind nicht entschädigungsberechtigt.
Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus veranlasst viele Fluggesellschaften dazu, geplante Flüge zu streichen. Vor allem Reisende nach China, Italien und USA sind betroffen. Dabei kommen viele Fragen hinsichtlich der finanziellen Entschädigung auf. Im besten Fall kooperiert die Airline und erstattet euch das Geld für die Tickets. Wartet ab, ob ihr eine Information zu eurem anstehenden Flug seitens der Fluggesellschaft erhaltet.
Kostenrückerstattung leicht gemacht
Da ich immer häufiger von Fällen gehört habe, die sich so lang hinauszögern, habe ich mich auf die Suche nach einer Lösung begeben, die weniger Aufwand erfordert und vor allem Nerven schonender ist. Schließlich ist es schon ärgerlich genug, dass der lang ersehnte Urlaub geplatzt ist, da will man sich nicht auch noch Monate lang mit der Kostenrückerstattung herumärgern. Bei meiner Recherche bin ich auf das Unternehmen Flightright gestoßen, das einem dabei hilft, innerhalb kürzester Zeit mühe- und risikolos von seinen Fluggastrechten Gebrauch zu machen und in kürzester Zeit sein Geld erstattet zu bekommen. Dazu nutzt ihr den Entschädigungsrechner, gebt die relevanten Informationen ein und erfahrt, ob ihr Anspruch habt und wie viel Geld euch zustehen würde.
Auch wenn die Airline euch mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, habt ihr trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.
Danach leitet Flightright alles in die Wege, damit ihr eure Entschädigung bekommt. Ihr müsst somit nicht selbst mit den Airlines diskutieren, aber dafür solltet ihr Geduld haben: Es kann Monate oder Jahre dauern, doch am Ende kriegt ihr euer Geld, wenn es euch zusteht. Um euch darüber zu informieren, wann euch eine Entschädigung zusteht und in welcher Form sie stattfindet, habe ich euch die wichtigsten Infos zusammengefasst. Lest weiter, um mehr zu erfahren.
Was mache ich bei einer Flugverspätung?
Sollte das Szenario eintreten, dass sich der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet hat, gibt Flightright folgende Tipps, um eine angemessene finanzielle Entschädigung zu bekommen:
- Lasst euch den Grund der Verspätung vom Airline-Personal schriftlich bestätigen
- Sammelt die Belege für eure Ausgaben während der Wartezeit
- Besteht auf Versorgungsleistungen
- Prüft euren Entschädigungsanspruch und macht ihn geltend
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?
- Wenn der verspätete Flug in der EU startet oder in der EU landet
- Wenn der verspätete Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wurde
- Wenn die Fluggesellschaft die Verspätung selbst zu verschulden hat
Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke): Getränke und Snacks von der Airline fordern
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke): Versorgungsleistungen von der Fluggesellschaft fordern
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung: 250 – 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt.)
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke): Anspruch auf Getränke und Snacks
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken): Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten.
Abflug am nächsten Tag: Anspruch auf Hotelübernachtung inklusive Transfer zum Flughafen.
Wie viel Geld kann ich als Entschädigung bekommen?
Die Entschädigungssumme berechnet sich nach der Flugstrecke:
- Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250€ pro Person
- Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400€ Euro pro Person
- Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600€ Euro pro Person
Die hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i.d.R. zwischen 20% – 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Wie viele Jahre rückwirkend kann ich meine Entschädigung fordern?
Ihr habt 3 Jahre Zeit, um für eure Flugverspätung eine Entschädigung zu fordern. Die Frist berechnet sich dabei zum Jahresende. Beispiel: Ihr hattet am 30. Juli 2019 eine Flugverspätung. Dann könnt ihr bis zum 31. Dezember 2022 Geld von der Airline einfordern.
Was mache ich bei einem Flugausfall?
- Lasst euch von der Airline den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen
- Sammelt Belege (zum Beispiel: eingenommene Mahlzeiten, ausgegebene Gutscheine)
- Besteht auf eure Versorgungsleistungen am Flughafen
Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?
- Erstattung des Tickets
- Ersatzflug verlangen
- Bei Information des Ausfalles in weniger als 14 Tagen vor Abflug: Entschädigung
- Entschädigung zwischen 250 € und 600 € (unabhängig vom Ticketpreis)
- Ab 2 Stunden Wartezeit: Getränken und Snacks bei Airline verlangen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugüberbuchung?
- Wenn die Fluggesellschaft verantwortlich für die Annullierung war
- Wenn ihr rechtzeitig eingecheckt habt
- Wenn der verspätete Flug in der EU startet oder in der EU landet
- Wenn euer Problemflug nicht länger als 3 Jahre her ist
Was mache ich bei einer Flugüberbuchung?
Es ist üblich, dass eine Airline mehr Tickets verkauft, als es Plätze an Bord gibt. Dabei hoffen sie, dass nicht alle Passagiere ihren Flug antreten. Doch was passiert, wenn doch alle Fluggäste den Flug antreten wollen? Dann muss die Airline versuchen, Freiwillige für eine Umbuchung zu finden. Wenn sie diese nicht finden, führt dieses Szenario dazu, dass die Airline Passagiere gegen ihren Willen nicht befördert werden. Manchmal werden auch kleinere Flugzeuge verwendet, um Geld zu sparen, wenn nicht genügend Tickets für den ursprünglich geplanten Flug verkauft wurden. Auch in diesem Fall kann es zu ungewollten Umbuchungen oder zu Nicht-Beförderung kommen.
- Lasst euch von der Airline den Grund der Überbuchung schriftlich bestätigen
- Sammelt Belege mit Ort, Datum und Uhrzeit aus Restaurants, Cafés, etc.
- Besteht auf Versorgungsleistungen am Flughafen
Welche Rechte habe ich bei einer Flugüberbuchung?
- 250€ bis 600€ Entschädigungsanspruch (unabhängig vom Ticketpreis)
- Rückerstattung der Tickets oder Ersatzflug verlangen
- Snacks und Getränke von der Airline verlangen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugüberbuchung?
- Wenn euch das Boarding verweigert wurde
- Wenn euer Flug umgebucht wurde und ihr dadurch zu früh oder zu spät zum Reiseziel kommt
- Wenn ihr rechtzeitig eingecheckt habt (in der Regel bis ca. 45 Minuten vor Abflug)
- Wenn ihr ein gültiges Flugticket und eine Buchungsbestätigung habt
Was mache ich bei einem verpassten Anschlussflug?
- Lasst euch den Verspätungsgrund von der Airline schriftlich bestätigen
- Sammelt Belege mit Ort, Datum und Uhrzeit aus Restaurants, Cafés, etc.
- Besteht auf Versorgungsleistungen am Flughafen
Welche Rechte habe ich bei einem verpassten Anschlussflug?
- Anspruch auf Entschädigung bei 3 oder mehr Stunden Verspätung
- Zwischen 250€ und 600€ Entschädigung
- Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen: Snacks und Getränke von der Airline verlangen
- Wenn sich euer Anschlussflug auf den nächsten Tag verschiebt: Fluggesellschaft muss für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?
- Wenn eure Flüge Teil einer einzigen Buchung waren
- Wenn ihr rechtzeitig eingecheckt habt (in der Regel bis ca. 45 Minuten vor Abflug)
- Wenn der Problemflug nicht länger als 3 Jahre her ist
- Wenn Fluggesellschaft verantwortlich für die Verspätung ist (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)
- Wenn der verspätete Flug in der EU startet oder in der EU landet
Hallo Urlaubsguru,
Wie schaut es eigentlich aus wenn ich einen Flug am Samstag dem 21.03 um 22.00 Uhr mit Emirates gebucht habe von VIE nach DXB und ich wurde auf den nächsten Tag 22.03 um 15.00 umgebucht. Kann ich hier kostenfrei zurücktreten vom Vertrag, sprich erhalte ich mein Geld zurück?. Laut Emirates Auskunft soll es keine Rückerstattung geben. Danke und LG Christian
Hey Christian :)
Stornieren bzw. umbuchen musst du direkt über die Seite von Emirates hier findest du die Infos https://go.urlaubsguru.at/-kpv3
Hier findest du noch einen informativen Artikel zum Thema Flugrechte https://www.urlaubsguru.at/reisemagazin/fluggastrechte/
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Danke für die Info über Flugrechte; auch unser Flug nach Oslo wurde l. Do von WIZZ gecancelt (f. Abflug 20.3.) aufgrund Corona; – die Kostenübernahme-Ticketpreis retour wurde angeboten; wie sieht es aber in diesem Fall tatsächlich aus, da wir das Gesamtarrangement Flug+ Hotel über Expedia gebucht und an Expedia bezahlt haben – wer übernimmt die Hotelkosten? Expedia war bis jetzt unter den angef. Telef. no nicht erreichbar! Hast du hierfür auch eine Hilfestellung-Tipp
vielen Dank vorab/ lg Edith
Hallo Edith,
ihr solltet in diesem Falle das Geld zurück bekommen. Nur müsst ihr da jetzt etwas geduldig sein weil die Hotlines bei Expedia jetzt natürlich auf Hochtouren laufen.
Nehmt aber auf jeden Fall Kontakt mit Expedia auf, dort werdet ihr weitere Infos erhalten. https://go.urlaubsguru.at/zk9vb
Hier kann ich leider nur den Tipp geben: Geduldig sein!
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru