Zusatzfahrer

Erfahrt alles über den zweiten Fahrer bei Autovermietungen

Zusatzfahrer im Bereich Mietwagen werden heutzutage immer beliebter. Es gibt einen festen Bucher und beliebig viele weitere Fahrer. Wenn man sich die Kosten aufteilen möchte, ist diese Art der Mietwagenbuchung eine lohnenswerte Sache. Was ihr bei der Eintragung beachten müsst und wer diese Position einnehmen kann, erläutere ich jetzt.

Was bedeutet der Begriff Zusatzfahrer bei Mietwagen?

Hiermit ist ein weiterer Führer des angemieteten Fahrzeugs gemeint. Für die Position kann jeder eurer Bekannten, Verwandten oder Freunde in Frage kommen. Wenn die Person die Voraussetzungen Alter und Führerschein für die gebuchte Mietwagenklasse erfüllt, könnt ihr sie in den Mietvertrag eintragen lassen.

Was kostet es, einen Zusatzfahrer eintragen zu lassen?

Grundsätzlich müsst ihr folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • gültiger Führerschein, muss bei Anmeldung vorliegen
  • Mindestalter muss erreicht sein
  • Führerschein muss für gebuchte Wagenklasse gültig sein

Bei der Anmeldung des Zusatzfahrers müsst ihr den Führerschein vorlegen. Eine persönliche Anwesenheit der zweiten Person ist nicht notwendig. Dies erleichtert die Planung eurer Route. Viele Portale bieten an, den zusätzlichen Fahrer online eintragen zu lassen. Alternativ könnt ihr ihn bei der Abholung direkt vor Ort eintragen lassen. Für die Eintragung des Fahrers fallen keine weiteren Gebühren an.

Warum muss ich einen Zusatzfahrer anmelden?

Die Eintragung ist wichtig. Denn sollte es einmal zu einem Unfall kommen, erlischt der Versicherungsschutz, falls die Eintragung fehlt. Deshalb kann ich euch nur empfehlen, den Zusatzfahrer auf jeden Fall einzutragen.