Was tun bei einer Flugannullierung? Wann steht mir eine Entschädigung zu? Diese und mehrere Fragen beantworten wir euch hier in diesem Artikel.
Entschädigung bei Flugausfall
Ihr seid schon voll im Urlaubsfieber und plötzlich kommt die Benachrichtigung: Flug gestrichen. Was ihr jetzt tun könnt, um trotzdem möglichst entspannt in den Urlaub zu fliegen, erfahrt ihr bei uns.
Inhaltsverzeichnis
- Was tun, wenn der Flug gestrichen wurde?
- Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Flugausfall?
- Wo kann man nachsehen, ob ein Flug storniert oder verspätet ist?
- Hilft eine Reiseversicherung?
- Urlaubsguru-Tipp – So erhaltet ihr eine Entschädigung

Was tun, wenn der Flug gestrichen wurde?
Wenn euer Flugtermin mehr als 14 Tage in der Zukunft liegt, habt ihr bestenfalls früh genug eine Benachrichtigung erhalten. Im Zuge derer habt ihr auch die Möglichkeit euch den Ticketpreis erstatten zu lassen.
Wenn euer Abreisedatum jedoch näher als 14 Tage ist, ist der Fall etwas komplizierter. Aber macht euch keine Sorgen, ihr werdet nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Entweder kümmert die Airline sich um einen Ersatzflug für euch, oder ihr nehmt die Sache selbst in die Hand, indem ihr den Ticketpreis für euren Alternativflug vorstreckt und später das Geld bei der Airline eures eigentliches Fluges zurückfordert. Dabei solltet ihr euch jedoch vorher mit eurer Airline in Kontakt setzen.
Wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, könnt ihr ruhig aufatmen. In diesem Fall ist der Veranstalter für eure An- und Abreise verantwortlich. Außerdem könnt ihr zusätzlich eine Minderung des Reisepreises verlangen.
Bucht hier eure sichere Pauschalreise
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Flugausfall?
Ob und in welcher Höhe euch eine Entschädigung zusteht, hängt von dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Flugausfall und der Länge des gebuchten Fluges ab.
Flugannullierung mehr als 14 Tage vor Abflug
Solltet ihr mehr als 14 Tage vor eurem Reisedatum von der Annullierung eures Fluges erfahren, habt ihr keinen Anspruch auf Entschädigung. Dennoch sollte euch ein Alternativflug angeboten werden.
- Zeitpunkt der Benachrichtigung 7 bis 14 Tage
- Alternativer Abflug: max. 2 Stunden früher
- Alternative Ankunft: max. 4 Stunden später
- Zeitpunkt der Benachrichtigung weniger als 7 Tage
- Alternativer Abflug: max. 1 Stunde früher
- Alternative Ankunft: max. 2 Stunden später
Flugannullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
Bei einer Benachrichtigung innerhalb der 14 tägigen Frist habt ihr einen Anspruch auf Entschädigung und zwar für die Umplanung, die Wartezeit und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, sofern ihr eine bestätigte Buchung habt. Dies hängt allerdings von der Länge der Flugstrecke ab. Die Entschädigung fordert ihr direkt bei der jeweiligen Airline an.
- Kurzstrecke (kürzer oder gleich 1.500 km): Eine Entschädigung von 250€ p.P.
- Mittelstrecke (kürzer oder gleich 3.500 km innerhalb der EU): Eine Entschädigung von 400€ p.P.
- Mittelstrecke (kürzer oder gleich 3.500 km außerhalb der EU): Eine Entschädigung von 400€ p.P.
- Langstrecke (länger als 3.500 km außerhalb der EU): Eine Entschädigung von 600€ p.P.
Weitere Informationen zum Thema Fluggastrechte findet ihr im Reisemagazin.
Wo kann man nachsehen, ob ein Flug storniert oder verspätet ist?
Die neusten Informationen zu eurem Flug Für euch haben wir eine kleine Liste der meistverkehrenden Fluggesellschaften im Sommer erstellt und ihre Flugstatus-Seiten verlinkt. Klickt eure Airline an und seht den genaueren Zeitplan eures Fluges.
- Lufthansa ➝ Hier Flugstatus checken
- Eurowings ➝ Hier Flugstatus checken
- Condor ➝ Hier Flugstatus checken
- Easyjet ➝ Hier Flugstatus checken
- Ryanair ➝ Hier Flugstatus checken
Hilft eine Reiseversicherung?
Die Antwort lautet grundsätzlich Ja. Allerdings hilft euch eure Reiseversicherung nicht dabei, etwa schneller einen Ersatzflug zu finden. Vielmehr geht es darum, dass ihr einen Kostenvorteil bei eventuellen, reiserechtlichen Ansprüchen habt.
Ihr denkt über eine Reiserücktrittsversicherung nach? Informiert euch in unserem Reisemagazin, welche Vorteile ihr damit genießt. Ebenfalls wichtig ist eine Auslandskrankenversicherung, denn zu unangenehmen Situationen kann es leider auch während eurer Reise kommen. Seid ausreichend geschützt und reist sorgenfrei in den Urlaub.

Urlaubsguru-Tipp: So erhaltet ihr eine Entschädigung
Euer Flug wurde gestrichen und ihr wollt nun eine Entschädigung beantragen? Dann haben wir eine Urlaubsguru-geprüfte Empfehlung für euch: Ersatz-Pilot nimmt euch die Arbeit ab und setzt euer Recht durch. Alles, was ihr dafür tun müsst, ist, die Daten rund um euren Flug anzugeben. Ersatz-Pilot teilt euch sofort transparent mit, auf welchen Betrag sich eure Entschädigungszahlung beläuft.
Auf Kurzstreckenflügen beträgt die Höhe der Entschädigung gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung 250 Euro pro Person und Ticket. Bei Langstreckenflügen sind es oft sogar mehrere hundert Euro. Die Prüfung ist für euch kostenlos.
Ersatz-Pilot zahlt euch euer Geld innerhalb von 1-3 Tagen aus und nimmt, im Gegensatz zu ähnlichen Anbietern, nur eine Provision von 17-20%. Hier wartet ihr nicht auf euer Geld, bis euer Anspruch durchgesetzt wurde, sondern bekommt eure Entschädigung direkt ausgezahlt.