Den Flug zu verpassen oder nicht antreten zu können ist eine sehr ärgerliche Angelegenheit, allein schon wegen des verpassten Urlaubs! Aber noch ärgerlicher ist es, wenn man das bezahlte Geld für die Tickets nicht zurückbekommt. „Nicht stornierbar“ heißt es auf den meisten Webseiten der Airlines. Vielleicht habt ihr ja schon einmal versucht, durch direkten Kontakt zur Fluggesellschaft das Geld zurückzubekommen. Falls ihr genau diese Situation kennt, werdet ihr vermutlich auch schnell gemerkt haben, dass ihr bei vielen Airlines keine Chance habt eine Rückzahlung zu bekommen. Doch lasst euch gesagt sein: Es gibt tatsächlich eine Lösung für dieses Problem! Welche das ist, erfahrt ihr jetzt.

Flug verpasst – trotzdem Geld zurück

Junge Frau mit braunen Haaren und orangem Pullover schaut auf Anzeigetafeln am Flughafen. Sie hält ein Smartphone in der Hand und trägt einen grauen Rucksack. Hintergrund unscharf, zeigt Lichter.

 

Die Lösung: ein Flugstornierungsportal

Eine plötzliche Krankheit, ein ungeplanter, dringender Termin oder einfaches Verschlafen machen euch einen Strich durch die Rechnung: Ihr verpasst den Flug oder könnt ihn nicht antreten. Das Geld für das Ticket ist weg.

Binnen kürzester Zeit ist das Geld auf eurem Konto!

Nicht ganz, denn es gibt Unternehmen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, euer Geld von den Fluggesellschaften zurückzuholen. Denn Fluggastrechte und Streitigkeiten mit Airlines sind ein leidiges Thema, das Vielreisende wie ihr sicher auch zu Genüge kennt. Diese Unternehmen setzen sich für die Rechte von Flugpassagieren ein, indem sie die einklagbare Summe für den Verbraucher kalkulieren und ihm auf dieser Basis ein Angebot machen. Nehmt ihr als Passagier dieses Angebot an, wird der Betrag in kürzester Zeit auf euer Konto überwiesen.

Das Unternehmen kauft euch damit euren Anspruch auf die Klage wegen Erstattung ab und setzt diesen Anspruch anschließend, meist in Form einer Sammelklage, gegen die Fluggesellschaft durch. Keine Sorge, falls das Unternehmen vor Gericht verlieren sollte und somit das Geld nicht zurückbekommt, besteht für euch kein Risiko – der überwiesene Betrag gehört euch und die Folgen des Verfahrens betreffen euch nicht.

Eine junge Frau sitzt lächelnd auf dem Sofa und arbeitet am Laptop. In der rechten Hand hält sie eine Kreditkarte, bereit für Online-Einkäufe. Weiches Tageslicht erhellt den Raum.

 

Welche Tickets lassen sich verkaufen?

Der Rückerstattungsanspruch bezieht sich – auch bei nicht-stornierbaren Tickets – auf die vergangenen drei Jahre. Ihr könnt also bereits verpasste Flüge noch in bares Geld verwandeln. Die relevanten Airlines sind dabei in erster Linie Billigfluggesellschaften, die sogenannten Low Cost Carrier, wie Ryanair, Easyjet oder Wizz Air, denn hier ist der rückerstattbare Anteil für euch höher.

Die Gründe für den Nicht-Antritt des Fluges sind nicht relevant. Auch für den Fall, dass ihr durch Eigenverschulden den Flug verpasst habt, könnt ihr das bereits gezahlte Geld zurückbekommen. Für Pauschalreisen gilt das Angebot allerdings nicht, denn hier werden andere Regelungen geltend gemacht.

Wie viel Geld bekommt ihr zurück?

Die Kosten für Flugtickets setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

  • Den Netto-Flugpreis und damit die eigentliche Einnahme der Airline,
  • Steuern und Gebühren für den Flughafen selbst und den Staat
  • und personenbezogene Serviceentgelte, zum Beispiel für die Reservierung von Sitzplätzen oder Gepäckbuchungen.
Der Rückerstattungsanspruch bezieht sich auf die vergangenen drei Jahre!

Die Fixkosten des Flugpreises können nach neuster Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof, nicht von der Fluggesellschaft zurückgeholt werden, da diese Kosten für die Airline bereits entstanden sind. Allerdings fallen die übrigen beiden Kostenfaktoren für die Fluggesellschaft weg, wenn der Flug nicht angetreten wird, sodass ein Rückerstattungsanspruch entsteht. Dieser Anteil am Gesamtpreis ist gerade bei Billigairlines der größere Anteil, sodass ihr bei einer Erstattung bis zu 75% des gesamten Flugpreises zurückbekommen könnt. Je preiswerter das Ticket war, desto höher ist der Anteil, der erstattet wird.

Insbesondere bei Flügen innerhalb Europas lohnt sich das Prinzip. Bei Langstreckenflügen ist der relative Anteil, welchen ihr zurück bekommt, natürlich deutlich geringer als bei günstigen Flügen, denn hier sind die nicht-erstattbaren Kosten höher. Für solche Flüge kann es Sinn machen, vorab eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die zumindest im Krankheitsfall greift. Habt ihr diese nicht oder könnt den Flug aus anderen Gründen nicht antreten, bekommt ihr immerhin einen kleinen Anteil mit Hilfe eines Flugstornierungsportals zurück.

Ein golden-sandiger Strand mit türkisfarbenem Wasser, über dem mittig der Schatten eines Flugzeugs zu sehen ist. Am unteren Bildrand spaziert eine einzelne Person am Strand entlang.

 

Was passiert als nächstes?

Nachdem ihr das Angebot angenommen und das Geld auf euer Konto zurückerstattet bekommen habt, tretet ihr die Erstattungsansprüche des Tickets an das Flugstornierungsportal ab. Durch den Betrag wurden euch die Ansprüche sozusagen abgekauft. Dabei geht das Unternehmen in Vorkasse, um dann mit einer Sammelklage, bestehend aus den kumulierten, verpassten Flügen der Passagiere bzw. den daraus entstehenden Ansprüchen auf Erstattung gegen die Fluggesellschaften vorzugehen. Ihr habt euch den Ärger erspart, zumindest einen Teil des bezahlten Geldes wieder auf dem Konto und könnt sorgenfrei den nächsten Urlaub buchen.

Was ihr tun könnt, um eine Entschädigung bei Flugverspätung zu erhalten, erfahrt ihr auch bei uns.

Ein Mann steht mit einem Rollkoffer und Pass am Flughafen vor einer großen Fensterfront. Er blickt auf das Rollfeld, während ein Flugzeug den Himmel durchquert. Licht fällt durch die Fenster.

 

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